Teleskopstapler Gruppen 1, 2a, 2b
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Die erlaubte Bedienung ist in der DGUV G308-009 geregelt. Die Verwendung der Telegeräte ohne oder mit nicht entsprechenden Bedienberechtigungen ist problematisch, ein normaler Staplerschein genügt nicht.
Die Telegeräte werden in 3 Gruppen unterschieden:
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Stufe 1 : starre Teleskopgeräte
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Stufe 2a : Geräte mit drehbarem Oberwagen und verschiedenen Verwendungen
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Stufe 2b : Geräte werden als Hubarbeitsbühne verwendet
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Erwerb der Bedienberechtigung für Telestapler der Gruppen 1,2a (2b möglich)
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theoretische und praktische Ausbildung nach den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
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je nach späterem Einsatzzweck kann der "Rotor" (Gruppe 2a) auch mit einer Winde ausgebildet werden
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Kombination mit Führerscheinerwerb (Klassen B, C1, C & CE) möglich