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Teleskopstapler  Gruppen 1, 2a, 2b

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Die erlaubte Bedienung ist in der DGUV G308-009 geregelt. Die Verwendung der Telegeräte ohne oder mit nicht entsprechenden Bedienberechtigungen ist problematisch, ein normaler Staplerschein genügt nicht.

 

Die Telegeräte werden in 3 Gruppen unterschieden:

 

  •  Stufe 1   : starre Teleskopgeräte

  •  Stufe 2a : Geräte mit drehbarem Oberwagen und verschiedenen Verwendungen

  •  Stufe 2b : Geräte werden als Hubarbeitsbühne verwendet

  • Erwerb der Bedienberechtigung für Telestapler der Gruppen 1,2a (2b möglich)

  • theoretische und praktische Ausbildung nach den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung

  • je nach späterem Einsatzzweck kann der "Rotor" (Gruppe 2a) auch mit einer Winde ausgebildet werden

  • Kombination mit Führerscheinerwerb (Klassen B, C1, C & CE) möglich

Telestapler
Ausbildung Telestapler
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